Überblick über die aktuell geltenden Regeln

Folgende Regeln sind für den Trainingsbetrieb derzeit zu beachten:

Die neue Coronaschutzverordnung schreibt momentan vor, dass alle

  • Schwimmer/innen ab 18 Jahren immunisiert (geimpft oder genesen) sein müssen und einen offiziellen negativen Testnachweis vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist (2G+ - Regel). 
  • Schüler/innen - auch soweit sie bereits volljährig sind - gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Schüler/innen im Alter ab 16 Jahren benötigen jedoch zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Schultests und einen Schülerausweis, um als getestet zu gelten.

Die zusätzliche Testpflicht (2G+) entfällt für folgende Personengruppen:

    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung ("Booster") erhalten haben (als Auffrischungsimpfung gelten immer drei Impfungen)
    • Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung min. 14 und max. 90 Tage zurückliegt
    • Genesene, deren Infektion min. 28 und max. 90 Tage zurückliegt
    • Genesene, die min. eine zusätzliche Impfung haben.
  • Übungsleiter/innen und Gruppenhelfer/innen müssen entweder immunisiert oder getestet (max. 24 Std. alt) sein.

 

Falls sich Änderungen in der NRW-Verordnung für den Schwimmsport ergeben sollten, werden wir entsprechend darüber informieren.
 
Bitte beachtet auch weiterhin unseren Verhaltens- und Hygieneplan
 
Bitte bleibt gesund!
 
Stand: 09.02.2022